Pfarrverband

 

St. Rupert / St. Wunibald 

 

 

I.              Grundlagen und Ziele des Pfarrverbandes St. Rupert / St. Wunibald

 

Die Gemeinden St. Rupert und St. Wunibald haben sich in der Kinder- und Jugendarbeit in einem Pfarrverband zusammengeschlossen. Der Pfarrverband übernimmt die alleinige Vertretung der Jugend beider Gemeinden nach innen und außen. Im Pfarrverband St. Rupert / St. Wunibald schließen sich junge Christen zusammen, die sich aktiv in die Gemeinde einbringen wollen.

 

Demokratisch und gleichberechtigt wählen Mädchen und Jungen, Frauen und Männer auf der Mitgliederversammlung die Pfarrjungendleitung und entscheiden über Inhalte, Gestaltung und Planung des Pfarrverbandes. Der Pfarrverband mit seinen Kindern und Jugendlichen ist Teil der Gemeinden St. Rupert und St. Wunibald und wird von ihnen gefördert und unterstützt. Der Pfarrverband selbst unterstützt und begleitet die Teammitglieder in ihrer Arbeit und sorgt dafür, dass kontinuierlich Kinder- und Jugendarbeit zustande kommt. Weiterhin lebt der Pfarrverband davon, dass immer wieder neue Kinder und Jugendliche zur Mitarbeit motiviert werden.

 

In der Kinder- und Jugendarbeit ist es nötig Interesse, Engagement und Zeit für Kinder und Jugendliche aufzubringen. Der Pfarrverband versucht deswegen, Kindern und Jugendlichen eine alternative Freizeitgestaltung anzubieten, die eine Abwechslung zum Schulalltag und Arbeitsleben darstellt. Dies ist aufgrund mangelnder Freizeitmöglichkeiten in unseren Siedlungen besonders wichtig, allerdings fühlt sich der Pfarrverband zunächst nicht für offene Jugendarbeit verantwortlich.

 

Die Kinder und Jugendlichen erfahren im Pfarrverband Gemeinschaft, finden und treffen Freunde und sollen Spaß und Freunde an aktiver Kinder- und Jugendarbeit finden. Der Pfarrverband St. Rupert / St. Wunibald setzt sich für eine kind- und jugendgerechte Umsetzung des christlichen Glaubens ein und versucht, Kirche attraktiver und lebendiger zu machen. Durch aktive Mitarbeit werden den Kindern und Jugendlichen Lebenshilfen gebotet. Es werden Selbst- und Verantwortungsbewusstsein und soziales Verhalten gefördert, gewaltfreie Selbst- und Verantwortungsbewusstsein und soziales Verhalten gefördert, gewaltfreie Konfliktlösungen aufgezeigt und Werte wie Nächstenliebe vermittelt. Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend ist die Grundlage für die Konzeption und Organisation unseres Pfarrverbandes.

 

II.            Satzung des Pfarrverbandes St. Rupert / St. Wunibald

 

1. Mitglieder

 

Mitglieder des Pfarrverbandes St. Rupert / St. Wunibald können alle Kinder und Jugendlichen der Gemeinde St. Rupert und St. Wunibald werden, sowie all diejenigen die gerne in einer Gruppe teilnehmen oder mitarbeiten möchten. Der Einzelne wird Mitglied indem er die Grundlagen und Ziele des Pfarrverbandes akzeptiert und die Aufnahme gegenüber der Pfarrjugendleitung erklärt. Die Aufnahme bedarf der Zustimmung der Pfarrjugendleitung. Das Mitglied ist verpflichtet den auf der Mitgliederversammlung festgesetzten Beitrag zu bezahlen.

Alle Teamsitzungsmitglieder zahlen nur den Betrag der an den BDKJ zu entrichten ist.

 

 

2.     Organisation der Pfarrverbandes

 

a)     Mitgliederversammlung

 

1.1  Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussfassende Organ des Pfarrverbandes St. Rupert / St. Wunibald. Sie trifft im Rahmen der Grundlagen und Ziele sowie der Satzung die grundlegende Entscheidung über die kirchliche Kinder- und Jugendarbeit in St. Rupert / St. Wunibald.

 

1.2 Der Mitgliederversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten

- Beratung und Beschlussfassung über

·         gestellte Anträge

·         Finanzen des Pfarrverbandes

·         Pfarrverbandssatzung

·         Jahresplanung

- Entgegennahme des Jahresberichtes inklusive Kassenbericht der  Pfarrjugendleitung

- Entlastung der Pfarrjugendleitung

 

1.3  Stimmberechtigt auf der Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder des Pfarrverbandes ab 13 Jahren die den Jahresbeitrag bezahlt haben.

 

1.4  Beratend teilnehmen können

 

·         Mitglieder des Pfarrgemeinderates oder Kirchenvorstandes

·         Stadt- und Dekanatsjugendseelsorger des BDKJ Nürnberg

·         Dekanatsvorstand des BDKJ Nürnberg-Süd

·         Jugendpfleger des Sekretariat Nürnberg-Süd-Ost

 

1.5  Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie wird von der Pfarrjugendleitung zwei Wochen vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen. Jedes stimmberechtigte Mitglied wird dazu schriftlich eingeladen oder entsprechend informiert. Die Mitgliederversammlung muss zusätzlich einberufen werden, wenn dies die Teamsitzung oder ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder beantragen. Anträge können vor und während der Sitzung eingebracht werden. Anträge auf Abwahl der gesamten Pfarrjungendleitung und Anträge auf Satzungsänderungen müssen mindestens drei Wochen vor der Mitgliederversammlung an die Pfarrjugendleitung zugeleitet werden.

 

b)    Pfarrjugendleitung

 

1.1  Die Pfarrjugendleitung besteht aus höchstens 8 ehrenamtlichen Vertretern und den Hauptamtlichen für die Jugendarbeit in St. Rupert und St. Wunibald. Die PJL trifft sich in regelmäßigen Abständen.

Für einzelne Aufgabenfelder werden innerhalb der PJL Verantwortliche ernannt. Ein Mitglied der PJL übernimmt die Aufgabe des Kassenwarts.

                       

1.2  Aufgaben der PJL

 

Die PJL soll die Teamsitzungen vorbereiten und leiten, Ideen und Vorschläge einbringen und die gesamte Teamsitzung koordinieren.

Die PJL ist berechtigt Beschlüsse und Entscheidungen zu treffen.

 

Sie hat die Verpflichtung Rechenschaft über all ihre Entscheidungen gegenüber der Teamsitzung abzulegen. Werden Beschlüsse der PJL auf einer Teamsitzung von einer einfachen Mehrheit abgelehnt, wird darüber abschließend auf der nächsten Mitgliederversammlung abgestimmt. Die PJL sollte Hauptansprechpartner für die Jugend sein und vertritt diese nach außen.

 

1.3  Die ehren- und hauptamtlichen Pfarrjugendleiter werden in einer schriftlichen und geheimen Wahl auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung gewählt. Der/Die gewählte Pfarrjugendleiter muss bereits an aktives Mitglied der Teamsitzung sein.

 

1.4  Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.

 

1.5  Tritt ein Pfarrjugendleiter zurück oder scheidet aus anderen Gründen aus, so ist auf der nächsten Mitgliederversammlung ein neuer Vertreter zu wählen.

 

1.6  Wenigstens ein Mitglied der Pfarrjugendleitung wird verbindlich zu den Sitzungen des BDKJ und der Elawaru entsandt und gibt der PJL und der Teamsitzung bericht.

 

 

c)     Teamsitzung

 

1.     Aufgaben und Ziele der Teamsitzung

 

1.1  Die Teamsitzung versteht sich als informierendes und durchführendes Gremium der Kinder- und Jugendarbeit in St. Rupert / St. Wunibald.

 

1.2  In der Teamsitzung werden Probleme, Aktivitäten der Kinder- und Jugendarbeit in St. Rupert / St. Wunibald und deren Umfeld erörtert und entschieden.

 

1.3  Für einzelne Arbeitskreise werden Mitarbeiter bestimmt.

 

2.     Teilnahme an der Teamsitzung

 

2.1  Die Teamsitzung tritt alle 6-8 Wochen und außerdem dann zusammen, wenn die Pfarrjugendleitung oder 1/3 der Teamsitzungsmitglieder dies verlangen.

 

2.2 Stimmberechtigte Mitglieder sind:

      - alle Pfarrjugendleiter

      - alle Gruppenleiter

      - die Oberministranten

 

2.2  Jedes Mitglied der Teamsitzung ist verpflichtet sich bei einer Nichtteilnahme oder bei teilweiser Teilnahme zu entschuldigen. Als Entschuldigt gilt, wer sich bis mindestens zum Beginn der Teamsitzung bei einem der Pfarrjugendleiter entschuldigt

 

3.     Verlauf der Teamsitzung

 

3.1  Die Teamsitzung wird in der Regel von einem Mitglied der Pfarrjugendleitung geleitet.

 

3.2  Zu Beginn der Teamsitzung wird die Tagesordnung zur Genehmigung vorgelegt. Sie gilt als angenommen, wenn kein Einwand gegen sie besteht.

 

3.3  Der Leiter der Teamsitzung bestellt einen Protokollführer, der die Ergebnisse festhält. Die Protokolle werden in beiden Jugendheimen und im Jugendcafe ausgehängt und spätestens bei der nächsten Teamsitzung an alle Teilnehmer ausgeteilt.

 

d)    Gruppenleiter und Teammitglieder

 

Gruppenleiter leiten eine aktive Kinder- oder Jugendgruppe im Pfarrverband. Teammitglieder gehören einem Team an das von Mitgliedern des Pfarrverbandes ins Leben gerufen wurde und von der Teamsitzung akzeptiert wurde.

Aktive Teams sind bereits: Partyteam, Jugendcafe, Eine-Welt-Laden, Jugendgottesdienst.

 

1.1  Die Gruppenleiter sollten ihre Arbeit als Verbandsarbeit sehen und ihren Gruppenkindern die Vorteile unseres Pfarrverbandes näher bringen.

 

1.2  Alle Gruppenleiter sollten regelmäßig die Schulungsangebote der Jugendsektretariate oder anderer Verbände nutzen.

 

1.3  Neue Gruppenleiter und Teammitglieder werden von der Teamsitzung ernannt. Gruppenleiter sind verpflichtet an einer Gruppenleiterschulung teilzunehmen.

 

1.4  Ein Mitglied der Teamsitzung kann auf Antrag, mit ¾ Mehrheit der anwesenden Mitglieder auf einer Mitgliederversammlung, von der Teamsitzung ausgeschlossen werden.

 

 

 

3.     Beschlussfassung

 

1.1          Die Mitgliederversammlung, die PJL und die Teamsitzung fassen ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder; wobei mindestens 50% der stimmberechtigten Mitglieder jeweils anwesend sein müssen.

 

1.2          Die Satzung oder Teile daraus können mit 2/3 Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder auf einer Mitgliederversammlung geändert werden.

 

1.3          Die Pfarrjugendleiter werden auf der Mitgliederversammlung in geheimer Wahl gewählt. Jedes Mitglied kann für jeden Kandidaten nur eine Stimme vergeben und maximal 8 Stimmen insgesamt. Pfarrjugendleiter werden die 8 Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten; für jeden Gewählten muss aber mindestens 50% der anwesenden Stimmberechtigten stimmen.

 

1.4          Alle anderen Beschlüsse, Regelungen usw., sind dieser Satzung, soweit es die Kinder- und Jugendarbeit betrifft, unterzuordnen.

 

1.5          Die Pfarrjugendleitung wacht über die Durchführung und Einhaltung der gefassten Beschlüsse.

 

4.     Anhang

 

1.1  Das Pfarrheim, insbesondere die Gruppenräume in beiden Gemeinden werden nur aktiven Mitglieder der Jugendarbeit zur Verfügung gestellt. Eine private Nutzung ist immer mit dem Hauptamtlichen für die Jugendarbeit und mit mindestens zwei Mitgliedern der PJL abzusprechen.

 

1.2  Verfügungen über die Jugendkasse nimmt der Kassenwart selbstverantwortlich vor. Alle Verfügungen über 75€ sind der gesamten PJL zur Genehmigung vorzutragen.

 

1.3  Gruppenleiter und Vertreter der Teams dürfen eigenen Kassen führen. Die jeweiligen Kassen- bzw. Kontostände dürfen nicht über 75€ liegen, alle weiteren Beträge, ausgenommen verwaltete Mitgliedsbeiträge müssen an den Kassenwart der PJL abgeführt werden.

 

1.4  Die Beiträge der Mitarbeiter bei Freizeiten, Wochenenden und Zeltlagern bei denen eine Betreuung der Gruppenkinder notwendig ist, übernimmt die Jugendkasse. Bei privaten Fahrten oder Veranstaltungen werden keine Kosten erstattet.

 

 

Diese Satzung unterliegt der jeweiligen Satzung des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend.

 

 

 

Überarbeitete Fassung                                                                        Nürnberg, 22.10.04